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§ 1 Teilnahme und Anmeldung
- Die Teilnahme an den Lehrgängen ist jedermann möglich. Sofern bei Abschlußprüfungen bestimmte
Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung durch den
Teilnehmer Voraussetzung für die Teilnahme an den entsprechenden Lehrgängen.
- Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Dozenten oder Klassenraum. Der
Lehrgang kann am Ort des jeweiligen Standortes in verschiedenen Räumlichkeiten stattfinden, die mit dem
Kostenträger abgestimmt sind.
§ 2 Beginn und Dauer
- Beginn und Dauer der Lehrgänge, Unterrichtszeiten und –orte sind dem Lehrgangsprogramm zu
entnehmen. Änderungen des Lehrgangsprogrammes sind vorbehalten.
§ 3 Gebühren
- Es gelten die beim jeweiligen Seminar angegebenen Seminargebühren. Sie beinhalten die Seminare und
die ggf. gestellten Seminarunterlagen. Sofern die Seminare mit einer Prüfung abgeschlossen werden, ist
die Prüfungsgebühr bereits in den Seminarkosten enthalten.
- Eventuell auftretende Übernachtungskosten trägt der Teilnehmer selbst.
(Der Teilnehmer wird vor Seminarbeginn über die zusätzlichen Übernachtungskosten
informiert.)
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Der Teilnehmer verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung.
- Die Lehrgangsgebühren, sowie die Lehrmittelkosten sind 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs
als Verrechnungsscheck fällig. Es besteht ferner die Möglichkeit, die Rechnungssumme auf das Konto
spätestens bis zum Lehrgangsbeginn zu begleichen.
- Bei langfristigen Lehrgängen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Ratenzahlungen sind monatlich
im Voraus zu entrichten.
- Die Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsgebühren besteht auch dann, wenn der Unterricht nicht oder nur
teilweise besucht wird.
§ 5 Nichtdurchführung, Rücktritt, Kündigung,Abbruch des Lehrgangs
- Liegen für einen Lehrgang nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht vom Seminarveranstalter zu
vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung des Lehrgangs nicht möglich, so ist der
betreffende Semianrveranstalter zur Durchführung des Lehrgangs nicht verpflichtet.
- Bei einem Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von
25,56 € erhoben.
- Sollte der Teilnehmer während des Lehrgangs aus Krankheitsgründen nicht weiter am Lehrgang teilnehmen
können, ist der Seminarveranstalter bereit, sofern dies betrieblich möglich ist, dem Teilnehmer zu einem
späteren Zeitpunkt die Fortsetzung des Lehrgangs ohne zusätzliche Gebühren zu ermöglichen.
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- Bei späterem Rücktritt wird eine angemessene Entschädigung bis maximal zur vollen Veranstaltungsgebühr
erhoben, soweit keine Ersatzteilnehmer zur Verfügung stehen.
- Aus zwingendem Grund (z. B. nachhaltige Störung des Unterrichts, schwerer Verstoß gegen die Hausordnung)
hat der Seminarveranstalter nach vorheriger Abmahnung das Recht, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung
vom Unterricht auszuschließen.
§ 6 Lehrgangsunterbrechungen und Ferien
- Lehrgänge können durch die Ferienreglung vom Seminarveranstalter unterbrochen werden.
- Der Umgang und die zeitliche Lage der Ferien bzw. Unterbrechungen werden im Lehrgangsplan oder in
den Ferienordnungen bekannt gegeben. § 2, Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 7 Personenbezogene Daten
- Der Teilnehmer erklärt sich mit der elektronischen Speicherung seiner Daten einverstanden.
- Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
- Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
- Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Hausordnung
- Das Mitführen von Waffen aller Art ist im Schulbereich strengstens verboten.
- Für Alkohol und andere Rauschmittel herrscht in unserem Hause absolutes Verbot.
- Das Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen ´Raucherzonen´ gestattet.
- DV Anlagen (EDV) und andere Einrichtungsgegenstände:
Um die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen sicherzustellen, dürfen keine Speisen und
Getränke in die EDV - und Schreibmaschinenräume mitgenommen werden. Die während der Ausbildung
genutzten Computerprogramme und andere Lehrgangsunterlagen dürfen weder vervielfältigt, noch an
Dritte ohne Zustimmung des Veranstalters weitergegeben werden.
Darüber hinaus ist mit allen Einrichtungsgegenständen pfleglich umzugehen.
- Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung führen zu Schadenersatzansprüchen. Schwere Verstöße
werden mit sofortigem Ausschluß vom Unterricht geahndet.
§ 10 Sonstiges
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, die im Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, sowie Anweisungen
der Schulleitung und deren Beauftragten zu befolgen.
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