Mieter sind verpflichtet, die Wohnung in den Wintermonaten ausreichend zu heizen, um Schäden wie Schimmelbildung vorzubeugen.

Im konkreten Fall stellte ein Mieter die Heizung in seiner Wohnung aus, weil er zwischenzeitlich zu seiner Freundin gezogen war. Nach etlichen Abmahnungen erhielt er die Kündigung.

Diese sei rechtens, sagten die Richter. Ihre Begründung: Wer nicht heizt, begeht eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung ( LG Hagen 10 S 163/07 vom 19.12.2008).