Normalerweise endet ein Mietvertrag durch die Kündigung eines Vertragspartners, also entweder durch den Mieter oder den Vermieter. Neben dieser einseitigen Möglichkeit der Beendigung des Mietverhältnisses kann ein Mietvertrag auch durch einen Vertrag, den sogenannten Mietaufhebungsvertrag, aufgehoben werden.

Ein solcher Mietaufhebungsvertrag eröffnet dem Vertragspartner die Möglichkeit, ohne Rücksicht auf mietvertragliche oder gesetzliche Bestimmungen und ohne Respektierung von Kündigungsvoraussetzungen und –fristen, die „Partnerschaft Mietverhältnis“ zu beenden.

Der Mietaufhebungsvertrag unterliegt keinem Formzwang, auch nicht bei Wohnraum-Mietverhältnissen.